Förderung

Fördermittelberatung für energetische Sanierung

Energetische Sanierungen können durch BAFA- und KfW-Programme gefördert werden. Eine strukturierte Fördermittelberatung klärt, welche Programme passen, welche Voraussetzungen gelten und was vor Maßnahmenbeginn zu erledigen ist.

Fördermöglichkeiten prüfen lassen

BAFA und KfW: Die zwei zentralen Förderwege

Die meisten Bundesförderungen für energetische Sanierungen laufen über zwei Stellen: das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

BAFA vergibt Investitionszuschüsse direkt – diese müssen nicht zurückgezahlt werden. Sie werden für viele Einzelmaßnahmen (z. B. Heizungstausch, Dämmung, Fenster) sowie für Energieberatung und iSFP gewährt.

KfW bietet zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse, vor allem für umfassende Sanierungen auf ein bestimmtes Effizienzhausziel oder für Neubauten nach Effizienzstandard.

Typisch förderfähige Maßnahmen

  • Wärmedämmung (Fassade, Dach, Keller)
  • Fenster- und Außentürentausch
  • Heizungsmodernisierung (z. B. Wärmepumpe, Pellet)
  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Energieberatung und iSFP-Erstellung
  • Fachplanung und energetische Baubegleitung

Förderfähigkeit muss vor Maßnahmenbeginn geklärt sein

Ein häufiger Fehler: Maßnahmen werden beauftragt oder begonnen, bevor der Förderantrag gestellt ist. Bei den meisten BAFA- und KfW-Programmen ist das ein Ausschlussgrund – eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.

Die Fördermittelberatung klärt deshalb frühzeitig: Welche Programme kommen für das konkrete Gebäude und die geplante Maßnahme in Frage? Welche technischen Mindestanforderungen müssen erfüllt sein? Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Höhe und Verfügbarkeit von Förderungen hängt vom jeweiligen Programm, der Maßnahme und den aktuellen Förderrichtlinien ab. Programme können geändert oder ausgesetzt werden.

Wir geben keine Garantie auf Bewilligung – aber wir klären realistisch, was möglich ist, und begleiten den Prozess so, dass Fehler vermieden werden.

Den vollständigen Ablauf von der Beratung bis zur Abwicklung übernimmt unser Förderservice.

Was die Förderhöhe beeinflusst

Gebäudeart und Zustand

Wohngebäude und Nichtwohngebäude werden unterschiedlich behandelt. Auch das Baujahr spielt eine Rolle.

Gewähltes Programm

BEG Einzelmaßnahmen (EM), BEG Wohngebäude (WG) oder BEG Nichtwohngebäude (NWG) – je nach Vorhaben.

Technische Anforderungen

Viele Maßnahmen müssen Mindest-Effizienzwerte erfüllen. Ein qualifizierter Energieberater bestätigt die Anforderungen.

iSFP-Bonus

Wer einen iSFP erstellen lässt, kann bei bestimmten Einzelmaßnahmen einen zusätzlichen Förderbonus erhalten.

Fragen zur Fördermittelberatung

Wann sollte die Förderung geprüft werden?

Die Förderfähigkeit sollte geprüft werden, bevor eine Maßnahme beauftragt oder begonnen wird. Viele Förderprogramme setzen voraus, dass der Antrag vor Maßnahmenbeginn gestellt wird – nachträgliche Anträge sind in der Regel nicht möglich.

Warum ist die Reihenfolge bei der Antragstellung wichtig?

Bei mehreren Maßnahmen oder Programmen kann die Reihenfolge der Antragstellung Einfluss darauf haben, welche Förderungen kombiniert werden können. Eine vorausschauende Planung hilft, Fehler zu vermeiden, die zu Förderverlust führen können.

Welche Unterlagen werden häufig benötigt?

Typischerweise werden Angaben zum Gebäude, Kostenvoranschläge, Nachweise über Fachunternehmen sowie gegebenenfalls Bestätigungen von Energieeffizienz-Experten benötigt. Die genauen Anforderungen hängen vom jeweiligen Förderprogramm ab.

Können mehrere Maßnahmen kombiniert werden?

In bestimmten Fällen ist eine Kombination verschiedener Förderprogramme möglich, zum Beispiel für unterschiedliche Maßnahmen am selben Gebäude. Ob und in welchem Umfang Kombinationen zulässig sind, muss jeweils anhand der aktuellen Programmkonditionen geprüft werden.

Fördermöglichkeiten prüfen lassen

Wir schauen gemeinsam, welche Förderung für Ihr Vorhaben realistisch ist – bevor Sie einen Handwerker beauftragen.

Anfrage stellen