Förderung

Dachsanierung Förderung im Bestand

Die energetische Dachsanierung kann als BEG Einzelmassnahme gefoerdert werden. Fuer die Bewilligung sind technische Anforderungen, ein sauberer Nachweis und die richtige Reihenfolge im Antrag entscheidend.

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Foerderquote und Kostenobergrenzen

Bei Dachmassnahmen gilt in der Regel die BAFA-Grundfoerderung von 15 % auf förderfähige Ausgaben.

Mit einem passenden iSFP kann ein Bonus von 5 % hinzukommen. Damit sind bis zu 20 % moeglich.

Die förderfähigen Kosten sind grundsaetzlich auf 30.000 EUR pro Wohneinheit begrenzt, mit iSFP-Bonus auf bis zu 60.000 EUR pro Wohneinheit.

Fachliche Mindestanforderungen

  • Energieeffizienz-Experte erforderlich
  • Technische Mindestanforderungen und relevante U-Werte einhalten
  • Nur prozentuale Förderung, kein fixer Betrag pro m²
  • Antragstellung vor Beginn der Ausfuehrung

Welche Leistungen koennen beruecksichtigt werden?

Förderfähig sind grundsaetzlich die eigentliche Dachdaemmung und notwendige Nebenarbeiten, soweit sie für die energetische Maßnahme direkt erforderlich sind.

Dazu gehoeren je nach Vorhaben zum Beispiel vorbereitende Rueckbauarbeiten, erforderliche Anpassungen am Dachaufbau oder technisch notwendige Anschluesse.

Die konkrete Anerkennung erfolgt immer nach den zum Antragszeitpunkt gueltigen Richtlinien.

Stand-Hinweis

Foerderbedingungen koennen sich aendern; maßgeblich sind BAFA/KfW zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Dachsanierung mit Foerderstrategie umsetzen

Wir unterstuetzen bei Einordnung, Unterlagen und passender Antragstellung.

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