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Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude

Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Er ist bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung gesetzlich vorgeschrieben und gibt Interessenten eine erste vergleichbare Einschätzung.

Energieausweis anfragen

Wann wird ein Energieausweis benötigt?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Gebäuden oder Gebäudeteilen ein gültiger Energieausweis vorliegen muss – und Interessenten spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden muss.

Ein Energieausweis ist für Wohngebäude und Nichtwohngebäude ausstellbar. Er hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.

  • Beim Verkauf einer Immobilie
  • Bei Neuvermietung oder Neuverpachtung
  • Bei wesentlichen Änderungen am Gebäude (GEG)
  • Bei Neubauten

Zwei Typen – kurz erklärt

Bedarfsausweis: Basiert auf einer technischen Berechnung der Gebäudeeigenschaften (Hülle, Technik). Unabhängig vom tatsächlichen Nutzerverhalten.

Verbrauchsausweis: Basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Einfacher zu erstellen, aber stärker vom Nutzerverhalten abhängig.

Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis: Was passt wann?

Bedarfsausweis

  • Gebundene Aussage über den baulichen Zustand
  • Empfohlen bei Gebäuden mit wenigen Wohneinheiten
  • Pflicht bei Gebäuden mit bis zu 4 Wohnungen, Bauantrag vor 1977 (ohne umfassende Modernisierung)
  • Bildet Sanierungspotenzial besser ab
  • Grundlage für viele Beratungsleistungen

Verbrauchsausweis

  • Basiert auf Heizkostenabrechnung der letzten 3 Jahre
  • Günstigere Erstellung bei größeren Gebäuden
  • Nutzungsabhängig: Leerstand oder Unternutzung verfälscht das Ergebnis
  • Keine Aussage über den Gebäudezustand

Wohngebäude und Nichtwohngebäude

Für Wohngebäude gibt es den Wohngebäude-Energieausweis, der auf die Nutzungsart Wohnen ausgerichtet ist. Kenn­wert ist der spezifische Energiebedarf oder -verbrauch für Heizung und Warmwasser.

Bei Nichtwohngebäuden wird zusätzlich die Nutzenergie für Beleuchtung, Kühlung und Lüftung berücksichtigt. Der Energieausweis für Nichtwohngebäude erfordert häufig mehr Eingangsdaten und längere Bearbeitungszeit.

Beide Ausweistypen werden von Energieberatern oder anderen qualifizierten Fachleuten (Architekten, Ingenieure) ausgestellt und müssen in einer Datenbank registriert werden.

Ein Energieausweis ersetzt keine Energieberatung – er dokumentiert den Zustand, aber entwickelt keine Sanierungsstrategie.

Fragen zum Energieausweis

Wann ist ein Energieausweis Pflicht?

Ein Energieausweis ist bei Verkauf, Neuvermietung und Verpachtung in der Regel erforderlich. Er sollte Interessenten frühzeitig zugänglich gemacht werden, spätestens bei der Besichtigung. Auch in Immobilienanzeigen sind bestimmte Kennwerte anzugeben.

Was ist der Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis?

Der Bedarfsausweis basiert auf den baulichen und technischen Eigenschaften des Gebäudes. Der Verbrauchsausweis nutzt gemessene Verbrauchsdaten der letzten Jahre. Dadurch ist der Verbrauchsausweis stärker vom Nutzungsverhalten abhängig.

Welche Unterlagen werden für einen Energieausweis benötigt?

Typisch sind Baujahr, Grundrisse oder Flächenangaben, Angaben zur Heizung und vorhandene Modernisierungen. Für einen Verbrauchsausweis werden zusätzlich die Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre benötigt. Je besser die Unterlagen sind, desto zügiger kann die Erstellung erfolgen.

Wie läuft die Erstellung eines Energieausweises ab?

Zuerst werden die relevanten Gebäudedaten aufgenommen und geprüft. Danach erfolgt die Berechnung oder Auswertung der Verbrauchsdaten und die Ausstellung des Ausweises. Abschließend erhalten Sie das Dokument mit den wichtigsten Kennwerten und Hinweisen.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist in der Regel zehn Jahre gültig. Bei größeren baulichen Veränderungen kann eine Aktualisierung sinnvoll sein, damit die Angaben wieder zum tatsächlichen Gebäudezustand passen.

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