Förderung

Dämmung Förderung für Wohngebäude

Daemmmassnahmen an der Gebäudehülle sind zentral für die Senkung des Energiebedarfs und koennen ueber BAFA BEG Einzelmassnahmen gefoerdert werden.

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Foerderhoehe für Daemmmassnahmen

Die Grundfoerderung liegt bei 15 % der förderfähigen Ausgaben. Mit iSFP-Bonus sind bis zu 20 % moeglich.

Ohne iSFP koennen grundsaetzlich bis zu 30.000 EUR pro Wohneinheit als förderfähige Kosten angesetzt werden, mit iSFP-Bonus bis 60.000 EUR.

Es gibt keinen pauschalen Zuschuss je Quadratmeter, sondern eine prozentuale Förderung auf anerkannte Kosten.

Voraussetzungen

  • Energieeffizienz-Experte ist erforderlich
  • Technische Mindestanforderungen/U-Werte muessen erfuellt sein
  • Massnahme und Nebenarbeiten muessen direkt erforderlich sein
  • Foerderantrag immer vor Umsetzungsbeginn stellen

Welche Dämmungen sind typischerweise relevant?

Je nach Gebäude kommen Fassadendaemmung, Dachdemmung, Kellerdeckendaemmung oder die Dämmung der obersten Geschossdecke in Betracht.

Welche Loesung sinnvoll und förderfähig ist, haengt vom Bestand, den Ziel-U-Werten und der Gesamtplanung ab.

Fuer die Bonusnutzung ist ein passender iSFP in vielen Faellen ein wichtiger Hebel.

Stand-Hinweis

Foerderbedingungen koennen sich aendern; maßgeblich sind BAFA/KfW zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Dämmung und Förderung abgestimmt planen

Wir begleiten Sie bei der förderfähigen Vorbereitung Ihrer Daemmmassnahmen.

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