Förderung
Fenster Sanierung Förderung richtig planen
Der Austausch alter Fenster kann als BEG Einzelmassnahme gefoerdert werden. Entscheidend sind technische Mindestanforderungen, korrekte Antragstellung vor Maßnahmenbeginn und ein sauberer Nachweis der förderfähigen Kosten.
Förderung prüfen lassenFoerderhoehe bei Fenstersanierung (BAFA BEG EM)
Fuer den Fenstertausch im Bestand gilt bei den BEG Einzelmassnahmen in der Regel eine Grundfoerderung von 15 % der förderfähigen Ausgaben.
Liegt ein passender iSFP vor, kann ein zusaetzlicher Bonus von 5 % moeglich sein. Damit sind bis zu 20 % erreichbar.
Die förderfähigen Kosten liegen grundsaetzlich bei 30.000 EUR pro Wohneinheit, mit iSFP-Bonus koennen bis zu 60.000 EUR pro Wohneinheit beruecksichtigt werden.
Wichtige Voraussetzungen
- Energieeffizienz-Experte im Prozess erforderlich
- Technische Mindestanforderungen und U-Werte muessen eingehalten werden
- Antrag vor Auftrag und vor Beginn der Arbeiten stellen
- Kein pauschaler Zuschuss pro m², sondern prozentuale Förderung
Welche Kosten sind bei Fenstern förderfähig?
Förderfähig sind grundsaetzlich nicht nur die Fenster selbst, sondern auch notwendige Nebenarbeiten, soweit sie für die Maßnahme direkt erforderlich sind.
Dazu koennen je nach Einzelfall etwa Demontage, Anschlussarbeiten, Laibungsarbeiten oder erforderliche Begleitmassnahmen gehoeren.
Welche Positionen im konkreten Projekt anerkannt werden, richtet sich nach den jeweils geltenden BAFA-Vorgaben.
Stand-Hinweis
Foerderbedingungen koennen sich aendern; maßgeblich sind BAFA/KfW zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Fenster Förderung sicher vorbereiten
Wir pruefen Voraussetzungen, Unterlagen und den passenden Foerderweg für Ihr Vorhaben.
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