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Sanierungswissen

Neuer WPB-Bonus 2027: Mehr Förderung für energetisch schlechte Gebäude

22. August 2026 Fachbeitrag

Für energetisch besonders schlechte Gebäude kommt eine neue Förderung: Ab dem 1. Quartal 2027 soll der WPB-Bonus auch bei bestimmten Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle greifen. Wir erklären, wer davon profitieren kann und was bereits heute bekannt ist.

Neuer WPB-Bonus 2027: Mehr Förderung für energetisch schlechte Gebäude

Bei einer energetischen Sanierung stellt sich häufig die Frage: Warum erhält ein Gebäude mit besonders schlechtem energetischem Zustand eigentlich dieselbe Grundförderung wie ein deutlich besseres Gebäude?

Genau an diesem Punkt setzt eine Neuerung der Bundesförderung für effiziente Gebäude an.

Der sogenannte Worst-Performing-Building-Bonus – kurz WPB-Bonus – soll künftig auch bei bestimmten Einzelmaßnahmen genutzt werden können.

Für Eigentümer älterer und energetisch besonders schlechter Gebäude kann das interessant werden.

Was bedeutet Worst Performing Building?

Als Worst Performing Buildings werden besonders energieineffiziente Gebäude bezeichnet.

Der Begriff ist bereits aus der Förderung von Sanierungen zum Effizienzhaus beziehungsweise Effizienzgebäude bekannt.

Ob ein Gebäude tatsächlich als WPB eingestuft werden kann, richtet sich nach den jeweils geltenden Förderbedingungen und den dafür vorgesehenen Nachweisen.

Ein hohes Alter des Gebäudes allein reicht deshalb nicht automatisch aus.

Was ändert sich bei den Einzelmaßnahmen?

Der WPB-Bonus wird künftig auch auf bestimmte Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude ausgeweitet.

Nach aktuellem Stand soll hierfür ein zusätzlicher Bonus von 5 Prozentpunkten eingeführt werden.

Wichtig ist allerdings: Diese Regelung startet nicht bereits mit den übrigen Änderungen vom 21. Juli 2026.

Die Einführung ist nach aktuellem Stand für das 1. Quartal 2027 vorgesehen.

Welche Sanierungsmaßnahmen sollen davon profitieren?

Der neue WPB-Bonus bei Einzelmaßnahmen ist für Maßnahmen an der Gebäudehülle vorgesehen.

Dazu können – sofern sämtliche technischen und förderrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden – beispielsweise gehören:

  • Dämmung von Außenwänden
  • Dämmung von Dachflächen
  • Dämmung der obersten Geschossdecke
  • Dämmung von Kellerdecken beziehungsweise Bauteilen gegen unbeheizte Bereiche

Der Bonus soll gezielt dort ansetzen, wo energetisch besonders schlechte Gebäude durch Verbesserungen der Gebäudehülle deutlich aufgewertet werden können.

Neue Fenster allein reichen für den WPB-Bonus nicht aus

Hier gibt es eine wichtige Einschränkung.

Für reine Fenstermaßnahmen soll der neue WPB-Bonus nicht gewährt werden.

Wer also ausschließlich seine Fenster austauscht, kann nach der derzeit vorgesehenen Regelung nicht allein deshalb mit zusätzlichen 5 Prozentpunkten WPB-Bonus rechnen.

Werden Fenster dagegen im Zusammenhang mit weiteren Maßnahmen an der Gebäudehülle betrachtet, muss die konkrete Förderfähigkeit anhand der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Bedingungen geprüft werden.

Gilt der WPB-Bonus auch für eine neue Heizung?

Nein.

Der neue WPB-Bonus für Einzelmaßnahmen ist nicht für die Heizungsförderung vorgesehen.

Für Wärmepumpen und andere förderfähige Heizsysteme gelten eigene Fördersätze und Bonusregelungen.

Warum werden gerade schlechte Gebäude stärker gefördert?

Bei einem energetisch sehr schlechten Gebäude besteht häufig ein besonders großes Einsparpotenzial.

Eine Verbesserung der Gebäudehülle kann dort einen deutlich größeren Effekt haben als bei einem Gebäude, das bereits teilweise oder umfassend energetisch modernisiert wurde.

Die Förderung soll deshalb stärker nach dem sogenannten „Worst-first“-Prinzip ausgerichtet werden: Gebäude mit besonders hohem energetischem Verbesserungsbedarf sollen stärker unterstützt werden.

Kann ich den WPB-Bonus heute schon beantragen?

Nein.

Das ist besonders wichtig, weil die neuen BEG-Richtlinien bereits seit dem 21. Juli 2026 gelten und der WPB-Bonus dort bereits vorgesehen ist.

Die Einführung des WPB-Bonus für Einzelmaßnahmen ist jedoch erst für das 1. Quartal 2027 geplant.

Wer aktuell eine Sanierung plant, sollte deshalb nicht mit einer Förderung kalkulieren, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht verfügbar ist.

Was bedeutet das für eine Sanierung im Jahr 2026?

Wer ohnehin kurzfristig sanieren muss, sollte eine sinnvolle Maßnahme nicht automatisch nur wegen eines zukünftigen Bonus verschieben.

Wer dagegen eine größere Sanierung der Gebäudehülle für 2027 plant und ein energetisch besonders schlechtes Gebäude besitzt, sollte die Entwicklung der Förderbedingungen im Blick behalten.

Gerade hier kann es sinnvoll sein, das Gebäude frühzeitig energetisch bewerten und die Sanierung vorbereiten zu lassen.

Unser Rat

Der neue WPB-Bonus ist besonders für Eigentümer älterer und energetisch schlechter Gebäude interessant.

Allerdings gilt: Der Bonus ist aktuell noch nicht verfügbar. Nach derzeitiger Planung startet er im 1. Quartal 2027, beträgt 5 Prozentpunkte und betrifft Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Reine Fenstermaßnahmen und die Heizungsförderung sind davon ausgenommen.

Wer eine entsprechende Sanierung plant, sollte deshalb vor der Antragstellung prüfen lassen, ob das Gebäude die WPB-Kriterien erfüllt und welche Förderbedingungen zum tatsächlichen Zeitpunkt des Antrags gelten.