Sanierungswissen
Welche Kosten einer energetischen Sanierung werden eigentlich gefördert?
Dämmung, Gerüst, Planung oder notwendige Nebenarbeiten: Bei einer energetischen Sanierung können mehr Kosten förderfähig sein als viele Eigentümer vermuten. Gleichzeitig gehört nicht automatisch jede Rechnungsposition dazu.
Welche Kosten einer energetischen Sanierung werden eigentlich gefördert?
Wer eine Förderung für seine Sanierung beantragt, schaut meistens zuerst auf den Fördersatz.
15 Prozent, 30 Prozent oder – beim Heizungstausch und unter bestimmten Voraussetzungen – noch deutlich mehr.
Mindestens genauso wichtig ist aber eine andere Frage:
Welche Kosten werden für die Förderung überhaupt anerkannt?
Denn förderfähig ist häufig nicht nur das neue Fenster, der Dämmstoff oder die Wärmepumpe selbst. Auch verschiedene Arbeiten, die unmittelbar für die energetische Maßnahme notwendig sind, können berücksichtigt werden.
Es geht häufig um mehr als nur das eigentliche Bauteil
Nehmen wir als Beispiel eine Fassadendämmung.
Natürlich gehören die eigentliche Dämmung und die dafür notwendigen Materialien zu den zentralen Kosten der Maßnahme.
Damit die Fassade überhaupt fachgerecht gedämmt werden kann, sind aber häufig weitere Arbeiten notwendig.
Dazu können – abhängig von der konkreten Maßnahme und den jeweils geltenden Förderbedingungen – beispielsweise gehören:
- Gerüstkosten
- notwendige Vorbereitungsarbeiten
- Demontage und Wiederherstellung betroffener Bauteile
- Anpassungsarbeiten
- Entsorgung im Zusammenhang mit der Maßnahme
- notwendige Nebenarbeiten
Deshalb sollte bei der Förderberechnung nicht einfach nur der Preis des Dämmstoffs betrachtet werden.
Ein ähnliches Prinzip gilt beim Fenstertausch
Auch beim Austausch von Fenstern besteht die Rechnung normalerweise aus mehr als dem reinen Kaufpreis der neuen Fenster.
Zum fachgerechten Austausch gehören beispielsweise Ausbau, Einbau und die fachgerechte Ausbildung der Anschlüsse.
Welche Kosten davon im konkreten Förderfall anerkannt werden können, richtet sich nach den aktuellen Förderbedingungen und der tatsächlichen Ausführung.
Wichtig bleibt natürlich: Die neuen Bauteile müssen auch die technischen Mindestanforderungen der Förderung erfüllen.
Und wie sieht es bei einer neuen Heizung aus?
Auch bei einer förderfähigen Heizungsmodernisierung besteht die Maßnahme häufig aus deutlich mehr als dem eigentlichen Wärmeerzeuger.
Je nach Heizsystem können für den Einbau beispielsweise weitere technisch notwendige Komponenten und Arbeiten erforderlich sein.
Dazu können unter den jeweiligen Förderbedingungen beispielsweise gehören:
- Installation und Inbetriebnahme
- notwendige hydraulische Komponenten
- bestimmte Speicher
- notwendige Arbeiten an der Wärmeverteilung
- Demontage und Entsorgung der alten Anlage
- weitere unmittelbar mit der geförderten Maßnahme verbundene Arbeiten
Das bedeutet allerdings nicht, dass bei einem Heizungstausch automatisch jede gleichzeitig ausgeführte Modernisierung im Gebäude mitgefördert wird.
Was sind sogenannte Umfeldmaßnahmen?
Im Zusammenhang mit Förderungen fällt häufig der Begriff „Umfeldmaßnahmen“.
Damit sind vereinfacht Arbeiten gemeint, die notwendig sind, um eine geförderte energetische Maßnahme fachgerecht umzusetzen.
Ein gutes Beispiel ist eine Wärmepumpe.
Für ihren Einbau können je nach Ausgangssituation zusätzliche Arbeiten notwendig werden. Entscheidend für die Förderfähigkeit ist dabei der unmittelbare Zusammenhang mit der eigentlichen geförderten Maßnahme.
Nur weil ohnehin gerade Handwerker im Haus sind, wird deshalb nicht automatisch jede weitere Renovierungsarbeit förderfähig.
Fachplanung und Baubegleitung nicht vergessen
Auch die energetische Fachplanung und Baubegleitung kann bei bestimmten BEG-Maßnahmen förderfähig sein.
Das ist besonders interessant, weil eine energetische Sanierung nicht nur aus der handwerklichen Umsetzung besteht.
Planung, Prüfung der technischen Anforderungen und Dokumentation können entscheidend dafür sein, dass die Maßnahme am Ende sowohl technisch funktioniert als auch die Förderbedingungen erfüllt.
Auch der Energieberater kostet Geld – und auch hier gibt es Förderungen
Von der eigentlichen Sanierungsförderung zu unterscheiden ist die Förderung einer Energieberatung.
So kann beispielsweise die Energieberatung für Wohngebäude, in deren Rahmen ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt werden kann, unter den geltenden Voraussetzungen gefördert werden.
Auch für Nichtwohngebäude gibt es mit der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme einen eigenen Förderbereich.
Beratung und spätere Sanierungsförderung sollten deshalb nicht miteinander verwechselt werden.
Nicht jede Renovierung wird zur energetischen Maßnahme
Hier liegt eines der häufigsten Missverständnisse.
Wenn im Zuge einer energetischen Sanierung ohnehin renoviert wird, bedeutet das nicht, dass sämtliche Kosten der Baustelle staatlich gefördert werden.
Eine rein optische Modernisierung ohne notwendigen Zusammenhang zur energetischen Maßnahme ist nicht allein deshalb förderfähig, weil gleichzeitig eine Dämmung, ein Fenstertausch oder eine neue Heizung durchgeführt wird.
Der Zusammenhang mit der geförderten Maßnahme ist deshalb entscheidend.
Warum ein detailliertes Angebot so wichtig ist
Ein Angebot mit einer einzigen Position wie „Energetische Sanierung – 45.000 Euro“ ist für eine saubere Förderplanung wenig hilfreich.
Besser ist es, wenn die einzelnen Leistungen nachvollziehbar dargestellt werden.
So lässt sich wesentlich besser prüfen:
- Welche Kosten gehören zur energetischen Maßnahme?
- Welche Nebenarbeiten sind notwendig?
- Welche Positionen sind möglicherweise nicht förderfähig?
- Werden die technischen Anforderungen eingehalten?
- Wie hoch sind die insgesamt anrechenbaren förderfähigen Ausgaben?
Förderfähig bedeutet nicht automatisch vollständig bezahlt
Auch dieser Unterschied ist wichtig.
Wenn eine Rechnungsposition als förderfähig anerkannt werden kann, bedeutet das nicht, dass der Staat diese Kosten vollständig übernimmt.
Die anerkannten Kosten fließen zunächst in die förderfähigen Ausgaben ein.
Darauf wird anschließend der jeweils gültige Fördersatz angewendet – und zusätzlich gelten die Höchstgrenzen des jeweiligen Förderprogramms.
Unser Rat
Schauen Sie bei einer Förderung nicht nur auf den großen Prozentsatz auf der ersten Seite.
Mindestens genauso wichtig ist die Frage, welche Kosten tatsächlich berücksichtigt werden können.
Gerade bei größeren Sanierungen lohnt es sich deshalb, Angebote bereits vor der Beauftragung auf Förderfähigkeit und technische Anforderungen prüfen zu lassen.
So entsteht eine realistische Förderberechnung – und Sie wissen bereits vor Beginn der Arbeiten, welche Kosten voraussichtlich gefördert werden können und welche Sie selbst tragen müssen.