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Sanierungswissen

Nichtwohngebäude sanieren: Diese Förderänderungen gelten 2026 und 2027

23. August 2026 Fachbeitrag

Bei der Förderung energetischer Sanierungen von Nichtwohngebäuden ändert sich einiges. Neue Boni, neue Fördermöglichkeiten und neue Regeln kommen teilweise erst schrittweise. Wir zeigen, was bereits gilt und worauf Unternehmen und Gebäudeeigentümer jetzt achten sollten.

Nichtwohngebäude sanieren: Diese Förderänderungen gelten 2026 und 2027

Wer ein Bürogebäude, eine Praxis, eine Halle, ein Hotel oder eine andere Gewerbeimmobilie energetisch sanieren möchte, sollte bei der Planung aktuell besonders genau hinschauen.

Denn die Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde 2026 weiterentwickelt. Einige Änderungen gelten bereits seit dem 21. Juli 2026, andere Förderbausteine werden erst in den kommenden Monaten beziehungsweise 2027 eingeführt.

Das macht die Sache auf den ersten Blick kompliziert. Für Eigentümer von Nichtwohngebäuden entstehen dadurch aber auch neue Möglichkeiten.

Warum sich bei Nichtwohngebäuden gerade einiges bewegt

Nichtwohngebäude haben häufig einen erheblichen Energiebedarf. Gleichzeitig unterscheiden sie sich stark voneinander.

Eine unbeheizte Lagerhalle lässt sich energetisch nicht mit einem Hotel vergleichen. Ein Büro hat andere Anforderungen an Lüftung und Kühlung als eine Produktionsstätte.

Genau deshalb gibt es bei der Förderung unterschiedliche Wege: Einzelne Maßnahmen können über die BEG-Einzelmaßnahmen gefördert werden, während bei einer umfassenden Sanierung auch die Sanierung zum Effizienzgebäude interessant sein kann.

Seit Juli 2026 wurden die Regeln an mehreren Stellen verändert.

Was gilt bereits seit dem 21. Juli 2026?

Die überarbeiteten Förderrichtlinien sind am 21. Juli 2026 in Kraft getreten.

Damit gelten für neue Förderanträge teilweise andere Bedingungen als zuvor.

Besonders wichtig ist deshalb: Bei einer geplanten Sanierung sollte nicht mit alten Fördertabellen oder älteren Internetartikeln gearbeitet werden.

Entscheidend sind die Förderbedingungen, die zum jeweiligen Vorhaben und zum Zeitpunkt der Antragstellung gelten.

BEG-Einzelmaßnahme oder Sanierung zum Effizienzgebäude?

Bei Nichtwohngebäuden gibt es grundsätzlich unterschiedliche Förderwege.

Wer beispielsweise einzelne energetische Maßnahmen umsetzen möchte, kann – sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt werden – die Förderung für Einzelmaßnahmen betrachten.

Das kann beispielsweise Maßnahmen an folgenden Bereichen betreffen:

  • Fassade
  • Dach
  • Fenster und Außentüren
  • Anlagentechnik
  • Lüftungs- und Regelungstechnik
  • Heizungsoptimierung
  • erneuerbare Heiztechnik

Bei einer umfangreichen Sanierung kann dagegen eine systemische Sanierung des gesamten Nichtwohngebäudes zum Effizienzgebäude interessant sein.

Welche Variante wirtschaftlich sinnvoller ist, lässt sich nicht pauschal beantworten.

Wichtig: Neue Regeln bei der Kombination von Förderwegen

Seit dem 21. Juli 2026 muss bei der Kombination unterschiedlicher BEG-Förderwege genauer hingeschaut werden.

Für dasselbe Vorhaben können die Förderung über BEG-Einzelmaßnahmen und die systemische Förderung zum Effizienzgebäude nicht einfach beliebig miteinander kombiniert werden.

Das ist gerade bei größeren Sanierungen wichtig.

Wer heute zunächst einzelne Maßnahmen plant und später das gesamte Gebäude auf einen Effizienzgebäude-Standard bringen möchte, sollte deshalb bereits zu Beginn überlegen, welche Förderstrategie langfristig sinnvoll ist.

Der WPB-Bonus kommt auch für Nichtwohngebäude

Eine besonders interessante Neuerung betrifft energetisch besonders schlechte Gebäude.

Der sogenannte Worst-Performing-Building-Bonus (WPB-Bonus) soll künftig auch bei bestimmten Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle von Nichtwohngebäuden genutzt werden können.

Nach aktuellem Stand beträgt dieser zusätzliche Bonus 5 Prozentpunkte.

Die Einführung für Einzelmaßnahmen ist für das 1. Quartal 2027 vorgesehen.

Wichtig: Der Bonus kann im August 2026 noch nicht für entsprechende Einzelmaßnahmen beantragt werden.

Was bedeutet Worst Performing Building?

Ein Worst Performing Building ist vereinfacht gesagt ein Gebäude mit einem besonders schlechten energetischen Zustand.

Das bedeutet allerdings nicht, dass jedes alte Bürogebäude oder jede unsanierte Halle automatisch als WPB gilt.

Ob ein Gebäude die Voraussetzungen erfüllt, muss anhand der jeweils geltenden Förderkriterien nachgewiesen werden.

Gerade bei älteren, bislang kaum energetisch modernisierten Nichtwohngebäuden kann es deshalb interessant sein, diese Einstufung im Rahmen der Sanierungsplanung prüfen zu lassen.

Serielle Sanierung wird für Nichtwohngebäude interessanter

Eine weitere Neuerung betrifft die sogenannte serielle Sanierung.

Bei diesem Ansatz werden beispielsweise vorgefertigte Fassaden- oder Dachelemente eingesetzt, um Sanierungen stärker zu standardisieren und Bauzeiten zu reduzieren.

Der sogenannte SerSan-Bonus soll erstmals auch auf Nichtwohngebäude ausgeweitet werden.

Die Einführung ist nach aktuellem Stand für Ende September 2026 vorgesehen.

Das kann insbesondere bei Gebäuden mit wiederkehrenden oder gut standardisierbaren Fassaden- und Dachflächen interessant werden.

Auch Strahlungsheizungen werden für Hallen interessant

Eine weitere angekündigte Änderung betrifft insbesondere Hallengebäude.

Strahlungsheizungen spielen dort eine besondere Rolle, weil häufig nicht das gesamte Luftvolumen einer großen Halle gleichmäßig erwärmt werden muss.

Nach aktuellem Stand sollen bestimmte Strahlungsheizungen in Nichtwohngebäuden ab Dezember 2026 in die Förderung aufgenommen werden.

Gerade für Produktions-, Werkstatt- oder Lagerhallen kann diese Änderung interessant sein.

Auch hier gilt jedoch: Solange die entsprechende Fördermöglichkeit noch nicht gestartet ist, sollte sie nicht als bereits verfügbare Förderung in eine Finanzierung eingerechnet werden.

Nicht jede angekündigte Förderung ist schon beantragbar

Das ist momentan wahrscheinlich der wichtigste Punkt.

Viele der Änderungen wurden bereits angekündigt oder in den neuen Förderstrukturen vorgesehen. Sie starten aber nicht alle gleichzeitig.

Vereinfacht lässt sich der aktuelle Stand so zusammenfassen:

  • 21. Juli 2026: neue BEG-Richtlinien und geänderte Förderbedingungen
  • Ende September 2026: geplante Ausweitung des SerSan-Bonus auf Nichtwohngebäude
  • Dezember 2026: geplante Fördermöglichkeit für bestimmte Strahlungsheizungen in Nichtwohngebäuden
  • 1. Quartal 2027: geplanter WPB-Bonus von 5 Prozentpunkten für bestimmte Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Gerade bei Sanierungen, die ohnehin erst Ende 2026 oder 2027 umgesetzt werden sollen, können diese Termine für die Planung eine Rolle spielen.

Sollte man eine Sanierung deshalb verschieben?

Nicht automatisch.

Eine notwendige oder wirtschaftlich sinnvolle Sanierung sollte nicht allein wegen einer möglicherweise später verfügbaren Förderung verschoben werden.

Bei einem Vorhaben, das ohnehin erst in einigen Monaten beginnen soll, kann es dagegen sinnvoll sein, die neuen Fördermöglichkeiten bereits bei der Planung zu berücksichtigen.

Hier sollte immer das konkrete Gebäude betrachtet werden.

Warum eine Förderstrategie bei Nichtwohngebäuden wichtiger wird

Bei größeren Gewerbeimmobilien können schnell erhebliche Investitionssummen entstehen.

Deshalb sollte nicht erst nach der Planung gefragt werden: „Welche Förderung bekommen wir dafür?“

Sinnvoller ist es, die Förderstrategie bereits bei der Entwicklung des Sanierungskonzepts mitzudenken.

Dabei geht es unter anderem um die Fragen:

  • Welche Maßnahmen sollen umgesetzt werden?
  • Werden einzelne Maßnahmen oder eine umfassende Sanierung geplant?
  • Welche technischen Anforderungen müssen eingehalten werden?
  • Welche Förderprogramme können genutzt werden?
  • Welche neuen Boni könnten zum geplanten Umsetzungszeitpunkt bereits verfügbar sein?

Unser Rat

2026 und 2027 werden für die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden besonders interessant.

Einige Änderungen gelten bereits, während andere Förderbausteine erst schrittweise starten.

Wer ein Nichtwohngebäude sanieren möchte, sollte deshalb nicht mit alten Fördersätzen oder pauschalen Aussagen planen. Entscheidend sind das konkrete Gebäude, die geplanten Maßnahmen und der tatsächliche Zeitpunkt der Antragstellung.

Gerade bei größeren Investitionen lohnt es sich, Sanierung und Förderung gemeinsam zu planen. So kann entschieden werden, ob einzelne Maßnahmen, eine schrittweise Sanierung oder eine umfassende Sanierung zum Effizienzgebäude der sinnvollere Weg ist.