Sanierungswissen
LED-Beleuchtung im Nichtwohngebäude: Wann sich der Austausch wirklich lohnt
Alte Beleuchtungsanlagen verursachen in Büros, Hallen und Gewerbegebäuden oft unnötig hohe Stromkosten. Doch wann lohnt sich der Wechsel auf LED und welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt werden?
LED-Beleuchtung im Nichtwohngebäude: Wann sich der Austausch wirklich lohnt
In einer Produktionshalle brennt das Licht vielleicht zehn Stunden am Tag. Im Büro sind sämtliche Leuchten während der Arbeitszeit eingeschaltet und im Verkaufsraum läuft die Beleuchtung teilweise sogar noch länger.
Was bei einer einzelnen Lampe kaum ins Gewicht fällt, kann sich bei einem größeren Nichtwohngebäude schnell zu einem erheblichen Stromverbrauch summieren.
Deshalb gehört die Beleuchtung zu den Bereichen, die bei einer energetischen Betrachtung von Nichtwohngebäuden nicht vergessen werden sollten.
LED bedeutet nicht einfach nur „weniger Strom“
Der offensichtlichste Vorteil moderner LED-Technik ist der geringere Stromverbrauch gegenüber vielen älteren Beleuchtungssystemen.
Aber bei einer guten Beleuchtungsplanung geht es um mehr.
Entscheidend sind beispielsweise:
- die benötigte Beleuchtungsstärke
- die tatsächlichen Nutzungszeiten
- die Anzahl und Anordnung der Leuchten
- Tageslichtnutzung
- Präsenz- und Bewegungsmelder
- eine bedarfsgerechte Steuerung
Einfach jede vorhandene Leuchte gegen eine LED-Leuchte auszutauschen, ist deshalb nicht automatisch die beste Lösung.
Gerade die Steuerung wird häufig unterschätzt
Ein klassisches Beispiel ist eine Lagerhalle.
Vielleicht wird ein bestimmter Bereich nur wenige Male am Tag betreten – trotzdem brennt dort während der gesamten Betriebszeit das Licht.
Mit einer geeigneten Präsenzsteuerung kann die Beleuchtung dagegen nur dann aktiviert werden, wenn sie tatsächlich benötigt wird.
Ähnliches gilt für Bürogebäude. Bei ausreichend Tageslicht muss die künstliche Beleuchtung nicht zwangsläufig mit voller Leistung betrieben werden.
Eine moderne Beleuchtungsanlage kann deshalb nicht nur effizientere Leuchten, sondern auch eine intelligente Steuerung umfassen.
Kann die Beleuchtung eines Nichtwohngebäudes gefördert werden?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude können bei Nichtwohngebäuden bestimmte Maßnahmen an Beleuchtungssystemen als Anlagentechnik gefördert werden.
Dafür müssen allerdings die jeweils geltenden technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.
Eine Förderung sollte deshalb bereits vor der Beauftragung geprüft werden.
Nicht jeder LED-Tausch ist automatisch förderfähig
Das ist ein besonders wichtiger Punkt.
Wer lediglich vorhandene Leuchtmittel herausdreht und durch LED-Leuchtmittel ersetzt, sollte nicht automatisch mit einer BEG-Förderung rechnen.
Bei einer förderfähigen energetischen Modernisierung der Beleuchtung kommt es auf das Beleuchtungssystem und die technischen Anforderungen der Förderung an.
Deshalb sollte vor der Bestellung geklärt werden, ob die geplante Ausführung tatsächlich die Fördervoraussetzungen erfüllt.
Warum ein Beleuchtungskonzept sinnvoll sein kann
Gerade bei größeren Nichtwohngebäuden sollte nicht einfach Leuchte für Leuchte ersetzt werden.
Ein Beleuchtungskonzept betrachtet beispielsweise:
- welche Beleuchtungsstärke tatsächlich benötigt wird
- wie viele Leuchten erforderlich sind
- wie die Leuchten angeordnet werden
- ob Tageslicht genutzt werden kann
- wo Präsenzsteuerungen sinnvoll sind
- wie hoch der zukünftige Energiebedarf sein kann
Das Ergebnis kann durchaus überraschen.
Manchmal werden nämlich nicht nur effizientere Leuchten benötigt, sondern insgesamt weniger Betriebsstunden oder eine bessere Steuerung.
Besonders interessant bei langen Betriebszeiten
Je länger eine Beleuchtungsanlage täglich genutzt wird, desto interessanter kann eine energetische Optimierung werden.
Das betrifft beispielsweise:
- Produktionshallen
- Lagerhallen
- Bürogebäude
- Verkaufsflächen
- Hotels
- Praxen
- Schulen und Verwaltungsgebäude
Bei mehreren hundert Leuchten und langen Betriebszeiten kann bereits eine vergleichsweise unscheinbare technische Veränderung einen erheblichen Einfluss auf den jährlichen Stromverbrauch haben.
Auch die Abwärme sollte nicht vergessen werden
Beleuchtung benötigt nicht nur Strom. Ein Teil der eingesetzten elektrischen Energie wird letztlich als Wärme an den Raum abgegeben.
Gerade in klimatisierten Büro- oder Verkaufsgebäuden kann eine effizientere Beleuchtung deshalb zusätzlich die internen Wärmelasten reduzieren.
Das kann wiederum den Kühlbedarf beeinflussen.
Bei Nichtwohngebäuden zeigt sich an diesem Beispiel sehr schön, warum einzelne technische Systeme nicht völlig getrennt voneinander betrachtet werden sollten.
Unser Rat
Eine moderne LED-Beleuchtung kann bei Nichtwohngebäuden eine vergleichsweise unkomplizierte Möglichkeit sein, den Stromverbrauch zu reduzieren.
Der größte Nutzen entsteht jedoch nicht unbedingt dadurch, möglichst schnell sämtliche Leuchten auszutauschen.
Interessanter ist die Frage, wie viel Licht tatsächlich benötigt wird, wann es benötigt wird und wie sich Beleuchtung, Tageslicht und Steuerung sinnvoll miteinander kombinieren lassen.
Wenn zusätzlich Fördermittel genutzt werden sollen, sollte die Förderfähigkeit unbedingt vor der Beauftragung geprüft werden. Denn eine neue LED ist nicht automatisch auch eine förderfähige LED-Maßnahme.