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Sanierungswissen

iSFP-Bonus 2026 geändert: Was Eigentümer seit dem 21. Juli wissen müssen

21. August 2026 Fachbeitrag

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für den iSFP-Bonus. Die zusätzlichen 5 Prozent gibt es weiterhin – allerdings nicht mehr ab dem ersten Euro. Wir erklären, was sich geändert hat.

iSFP-Bonus 2026 geändert: Was Eigentümer seit dem 21. Juli wissen müssen

Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan – kurz iSFP – besitzt, konnte bei bestimmten energetischen Einzelmaßnahmen bislang von einem zusätzlichen Förderbonus profitieren.

Seit dem 21. Juli 2026 gelten dafür allerdings neue Bedingungen.

Wichtig vorweg: Der iSFP-Bonus wurde nicht abgeschafft. Er beträgt weiterhin 5 Prozent. Neu ist jedoch, ab welcher Investitionshöhe dieser Bonus tatsächlich greift.

Was hat sich beim iSFP-Bonus geändert?

Seit dem 21. Juli 2026 wird der iSFP-Bonus erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt.

Und hier steckt ein wichtiges Detail:

Die zusätzlichen 5 Prozent werden nicht auf die gesamten Kosten angerechnet, sondern nur auf den Teil der förderfähigen Ausgaben, der die Grenze von 30.000 Euro übersteigt.

Ein einfaches Beispiel

Angenommen, eine im iSFP vorgesehene förderfähige Sanierungsmaßnahme verursacht förderfähige Ausgaben von 40.000 Euro.

Der iSFP-Bonus wird dann nicht auf die gesamten 40.000 Euro angewendet.

Für den Bonus relevant ist lediglich der Betrag oberhalb der Schwelle von 30.000 Euro – in diesem Beispiel also 10.000 Euro.

Auf diesen Betrag können die zusätzlichen 5 Prozent iSFP-Bonus entfallen, sofern sämtliche weiteren Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Warum wurde die Regelung geändert?

Der individuelle Sanierungsfahrplan soll Eigentümer insbesondere bei einer langfristigen und schrittweisen Sanierung unterstützen.

Mit der neuen Regelung soll der zusätzliche Bonus stärker bei umfangreicheren beziehungsweise mehreren aufeinanderfolgenden Sanierungsmaßnahmen zum Tragen kommen.

Für kleinere Einzelmaßnahmen fällt der finanzielle Vorteil des iSFP-Bonus dadurch allerdings geringer aus beziehungsweise kann vollständig entfallen.

Der iSFP hat trotzdem weiterhin einen wichtigen Fördervorteil

Der zusätzliche Bonus ist nicht der einzige finanzielle Vorteil eines iSFP.

Bei bestimmten förderfähigen Einzelmaßnahmen kann sich mit einem iSFP weiterhin auch die Obergrenze der förderfähigen Ausgaben erhöhen.

Gerade bei umfangreicheren oder über mehrere Jahre geplanten Sanierungen kann der individuelle Sanierungsfahrplan deshalb weiterhin interessant sein.

Für welche Maßnahmen ist der iSFP-Bonus relevant?

Der iSFP-Bonus kommt nicht beim klassischen Heizungstausch zum Einsatz.

Er kann insbesondere bei bestimmten förderfähigen Einzelmaßnahmen relevant sein, beispielsweise:

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung von Dachflächen
  • Dämmung der obersten Geschossdecke
  • Dämmung der Kellerdecke
  • Austausch von Fenstern und Außentüren
  • bestimmte Maßnahmen der Anlagentechnik außerhalb der Heizung
  • bestimmte Maßnahmen zur Heizungsoptimierung

Die jeweilige Maßnahme muss die aktuellen technischen und förderrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

Der iSFP selbst wird ebenfalls gefördert

Das wird häufig vergessen: Nicht nur spätere Sanierungsmaßnahmen können von Förderungen profitieren.

Auch die Energieberatung für Wohngebäude, in deren Rahmen der individuelle Sanierungsfahrplan erstellt wird, kann staatlich gefördert werden.

Der iSFP dient dabei nicht nur dazu, einen möglichen Bonus zu erhalten. Sein eigentlicher Zweck besteht darin, das Gebäude ganzheitlich zu betrachten und sinnvolle Sanierungsschritte aufeinander abzustimmen.

Was bedeutet die Änderung für Eigentümer?

Wer nur eine kleinere Einzelmaßnahme plant, sollte seit der Änderung genauer rechnen. Der iSFP-Bonus ist nicht mehr automatisch bei jeder förderfähigen Investition finanziell relevant.

Wer dagegen mehrere Maßnahmen plant oder sein Gebäude über einen längeren Zeitraum Schritt für Schritt energetisch verbessern möchte, kann weiterhin von den Vorteilen eines Sanierungsfahrplans profitieren.

Unser Rat

Beim iSFP sollte nicht nur auf die zusätzlichen 5 Prozent geschaut werden.

Entscheidend ist die gesamte Sanierungsstrategie: Welche Maßnahmen sind sinnvoll? In welcher Reihenfolge sollten sie umgesetzt werden? Welche Förderungen können genutzt werden und welche technischen Anforderungen müssen erfüllt werden?

Gerade nach den Änderungen vom 21. Juli 2026 lohnt es sich deshalb, die Fördermöglichkeiten vor Beginn einer Sanierung aktuell prüfen zu lassen.