Sanierungswissen
Förderung beantragen und Handwerker beauftragen: Welche Reihenfolge ist richtig?
Erst den Handwerker beauftragen oder zuerst die Förderung beantragen? Bei einer energetischen Sanierung ist die richtige Reihenfolge entscheidend. Wir erklären, wann ein Vertrag möglich ist und warum eine aufschiebende oder auflösende Bedingung wichtig sein kann.
Förderung beantragen und Handwerker beauftragen: Welche Reihenfolge ist richtig?
Das Angebot für die neue Heizung, die Fenster oder die Dämmung liegt auf dem Tisch und eigentlich könnte es losgehen.
Dann kommt die Frage:
„Darf ich den Auftrag jetzt schon unterschreiben oder verliere ich dadurch meine Förderung?“
Genau an dieser Stelle sollte man vorsichtig sein. Denn bei einer geförderten energetischen Sanierung ist nicht nur entscheidend, was gemacht wird – sondern auch, wann Verträge geschlossen und Förderanträge gestellt werden.
Einfach anfangen und später die Förderung beantragen?
Das ist in der Regel keine gute Idee.
Förderprogramme verlangen grundsätzlich, dass bestimmte Voraussetzungen bereits vor Beginn des Vorhabens erfüllt werden.
Wer deshalb zuerst mit der Sanierung beginnt und sich anschließend um die Förderung kümmert, kann feststellen, dass es für einen Antrag bereits zu spät ist.
Aber muss ich nicht sogar schon einen Vertrag haben?
Genau das sorgt bei vielen Eigentümern für Verwirrung.
Bei der BEG-Förderung kann für die Antragstellung bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen erforderlich sein.
Das bedeutet aber nicht, dass einfach ein ganz normaler, sofort verbindlicher Auftrag unterschrieben werden sollte.
Der Vertrag muss so gestaltet sein, dass die Förderbedingungen eingehalten werden.
Die aufschiebende oder auflösende Bedingung
Ein wichtiger Begriff ist hierbei die aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage.
Vereinfacht bedeutet das:
Der Vertrag wird so mit der Förderung verknüpft, dass die Förderzusage entsprechend berücksichtigt wird.
Dadurch kann ein Vertrag bereits vor der eigentlichen Antragstellung geschlossen werden, ohne dass dadurch automatisch ein förderschädlicher Vorhabenbeginn entsteht – vorausgesetzt, die jeweils geltenden Förderbedingungen werden korrekt eingehalten.
Auch der geplante Umsetzungszeitraum gehört in den Vertrag
Bei der BEG spielt nicht nur die Förderbedingung eine Rolle.
Der Lieferungs- oder Leistungsvertrag muss bei den entsprechenden Förderverfahren auch einen voraussichtlichen Zeitraum für die Umsetzung der beantragten Maßnahme enthalten.
Deshalb lohnt es sich, bereits bei der Angebotserstellung mit dem Fachunternehmen über die geplante Förderung zu sprechen.
Warum ein normales Angebot noch kein Problem ist
Natürlich dürfen Eigentümer vor einem Förderantrag Angebote einholen und verschiedene Fachunternehmen miteinander vergleichen.
Das ist sogar sinnvoll.
Problematisch kann es dagegen werden, wenn daraus ein verbindlicher Auftrag entsteht, der die Anforderungen des Förderprogramms nicht berücksichtigt.
Deshalb sollte zwischen:
- Angebot einholen
- Förderfähigkeit prüfen
- Vertrag förderkonform gestalten
- Förderantrag stellen
- Maßnahme umsetzen
klar unterschieden werden.
Wann darf mit den Arbeiten begonnen werden?
Ein Vertrag mit entsprechender Förderbedingung bedeutet nicht automatisch, dass die Handwerker sofort anfangen sollten.
Vor dem tatsächlichen Beginn der Maßnahme müssen die Bedingungen des jeweiligen Förderprogramms eingehalten werden.
Deshalb sollte der konkrete Starttermin immer mit Blick auf das jeweilige Förderverfahren abgestimmt werden.
Warum die Reihenfolge bei Dämmung und Fenstern genauso wichtig ist
Das Thema betrifft nicht nur Wärmepumpen oder andere Heizungsanlagen.
Auch bei geförderten Maßnahmen an der Gebäudehülle sollte die Förderfähigkeit geklärt werden, bevor die Arbeiten beginnen.
Dazu gehören beispielsweise:
- Fensteraustausch
- Fassadendämmung
- Dachdämmung
- Dämmung der obersten Geschossdecke
- Kellerdeckendämmung
Gerade hier muss außerdem vorab geprüft werden, ob die technischen Mindestanforderungen – beispielsweise die erforderlichen U-Werte – eingehalten werden.
Und bei Nichtwohngebäuden?
Auch bei Nichtwohngebäuden sollte die Förderstrategie vor der Beauftragung feststehen.
Bei einer Halle, Praxis, einem Bürogebäude oder einer anderen Gewerbeimmobilie können hohe Investitionssummen entstehen.
Umso ärgerlicher wäre es, wenn eine grundsätzlich förderfähige Maßnahme allein wegen der falschen Reihenfolge nicht wie geplant gefördert werden kann.
Eine sinnvolle Reihenfolge kann so aussehen
Je nach Förderprogramm und Maßnahme kann der genaue Ablauf unterschiedlich sein. Als grundsätzliche Orientierung bietet sich jedoch folgende Reihenfolge an:
- Sanierungsmaßnahme planen
- Fördermöglichkeiten und technische Anforderungen prüfen
- gegebenenfalls Energieeffizienz-Experten einbinden
- Angebot des Fachunternehmens einholen
- Vertrag entsprechend den Förderbedingungen gestalten
- Förderantrag stellen
- Förderverfahren beziehungsweise Förderzusage entsprechend den geltenden Bedingungen abwarten
- Maßnahme umsetzen
- notwendige Nachweise einreichen
Der konkrete Ablauf sollte immer auf das tatsächlich genutzte Förderprogramm abgestimmt werden.
Unser Rat
Eine der einfachsten Möglichkeiten, Förderprobleme zu vermeiden, ist eine saubere Reihenfolge.
Bevor Sie einen normalen Handwerkervertrag unterschreiben oder die Arbeiten beginnen lassen, sollte geklärt sein, welche Förderung genutzt werden soll und welche Anforderungen dafür gelten.
Das kostet am Anfang vielleicht etwas mehr Zeit. Es verhindert aber, dass eine technisch sinnvolle Sanierung später an einer Formalität bei der Förderung scheitert.