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Sanierungswissen

Neue Förderung 2026: Warum sich die Zuschüsse jetzt anders verteilen

25. August 2026 Fachbeitrag

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Dabei wurde die Förderung nicht einfach nur gekürzt oder erhöht – sie wird teilweise neu verteilt. Wir erklären verständlich, wer künftig stärker profitieren kann und was sich geändert hat.

Neue Förderung 2026: Warum sich die Zuschüsse jetzt anders verteilen

„Wurde die Förderung jetzt gekürzt?“

Diese Frage stellen sich aktuell viele Eigentümer. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG.

Die Antwort ist allerdings nicht einfach Ja oder Nein.

Denn die Förderung wurde an mehreren Stellen verändert. Einige Haushalte können beim Heizungstausch sogar stärker profitieren als vorher, während bestimmte bisherige Boni reduziert oder abgeschafft wurden.

Es lohnt sich deshalb, genauer hinzuschauen.

Was ist seit dem 21. Juli 2026 anders?

Die grundsätzliche Struktur der Förderung bleibt bestehen.

Die KfW ist weiterhin unter anderem für die Heizungsförderung sowie die systemische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden zuständig. Das BAFA übernimmt weiterhin die Förderung weiterer energetischer Einzelmaßnahmen, beispielsweise an der Gebäudehülle.

Verändert wurde dagegen, wie einzelne Boni ausgestaltet sind und welche Haushalte davon profitieren können.

Der Heizungstausch wird stärker nach Einkommen gefördert

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft den Einkommensbonus beim Austausch einer Heizung.

Dieser wurde deutlich ausgeweitet.

Seit dem 21. Juli 2026 können auch Haushalte mit mittleren Einkommen einen Einkommensbonus erhalten.

Die Höhe richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen und – bei Familien – zusätzlich danach, ob mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt.

Dadurch soll die Förderung stärker an der tatsächlichen finanziellen Leistungsfähigkeit der Haushalte ausgerichtet werden.

Bis zu 80 Prozent Förderung sind möglich

Für Haushalte in der niedrigsten Einkommensgruppe kann beim förderfähigen Heizungstausch unter bestimmten Voraussetzungen ein Gesamtfördersatz von bis zu 80 Prozent erreicht werden.

Dafür müssen allerdings die Voraussetzungen der jeweiligen Förderbestandteile erfüllt sein.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Grundförderung
  • Einkommensbonus
  • Klimageschwindigkeitsbonus

Die Aussage „Jeder bekommt 80 Prozent Förderung“ wäre deshalb falsch.

Wie hoch die Förderung tatsächlich ausfällt, hängt von der persönlichen Situation, der vorhandenen Heizung und dem neuen Heizsystem ab.

Auch die förderfähigen Kosten beim Heizungstausch wurden verändert

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Obergrenze der förderfähigen Ausgaben.

Für die erste Wohneinheit werden beim Heizungstausch seit dem 21. Juli 2026 maximal 28.000 Euro als förderfähige Ausgaben berücksichtigt.

Diese Obergrenze soll in den kommenden Jahren schrittweise weiter sinken.

Das bedeutet: Ein hoher Fördersatz allein sagt noch nicht aus, wie hoch der Zuschuss tatsächlich ausfällt.

Entscheidend sind immer zwei Werte:

  • der individuelle Fördersatz und
  • die maximal berücksichtigungsfähigen Ausgaben.

Der Klimageschwindigkeitsbonus verändert sich ebenfalls

Auch beim Klimageschwindigkeitsbonus gibt es Änderungen.

Seit dem 21. Juli 2026 beträgt dieser zunächst 16 Prozent und wird anschließend entsprechend der neuen Fördersystematik schrittweise angepasst.

Ob der Bonus genutzt werden kann, hängt unter anderem davon ab, welche bestehende Heizungsanlage ersetzt wird und ob die persönlichen Voraussetzungen erfüllt werden.

Der bisherige Effizienzbonus für Wärmepumpen entfällt

Eine weitere Änderung betrifft Wärmepumpen.

Der bisherige Effizienzbonus für bestimmte Wärmepumpen wurde zum 21. Juli 2026 abgeschafft.

Dieser Bonus wurde insbesondere für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln beziehungsweise bestimmten effizienten Wärmequellen genutzt.

Nach Einschätzung des Fördergebers haben sich natürliche Kältemittel inzwischen so weit am Markt etabliert, dass dieser zusätzliche technologiespezifische Bonus nicht mehr erforderlich ist.

Wärmepumpen bleiben selbstverständlich weiterhin grundsätzlich förderfähig – lediglich dieser zusätzliche Bonus ist entfallen.

Auch beim iSFP hat sich etwas geändert

Der individuelle Sanierungsfahrplan – kurz iSFP – bleibt weiterhin interessant.

Auch der zusätzliche iSFP-Bonus von 5 Prozent wurde nicht abgeschafft.

Seit dem 21. Juli 2026 gelten dafür jedoch strengere Bedingungen.

Der Bonus wird erst ab einem bestimmten förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen gewährt und nur auf den darüberliegenden Teil der förderfähigen Ausgaben angewendet.

Bei kleineren Einzelmaßnahmen kann der zusätzliche Bonus deshalb künftig geringer ausfallen oder vollständig entfallen.

Andere Vorteile des iSFP – insbesondere die mögliche Erhöhung der förderfähigen Ausgaben bei bestimmten Einzelmaßnahmen – bleiben bestehen.

Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle bleibt die Grundförderung bestehen

Wer beispielsweise Dach, Fassade oder andere förderfähige Bereiche der Gebäudehülle energetisch saniert, kann weiterhin die Förderung für energetische Einzelmaßnahmen nutzen.

Die Grundförderung für entsprechende förderfähige Einzelmaßnahmen beträgt weiterhin 15 Prozent.

Entscheidend ist jedoch, dass die jeweiligen technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.

Bei Fenstern, Dämmmaßnahmen und anderen Bauteilen spielen deshalb beispielsweise die vorgeschriebenen U-Werte weiterhin eine wichtige Rolle.

Neue Boni kommen teilweise erst später

Die Förderreform ist mit dem 21. Juli 2026 noch nicht vollständig abgeschlossen.

Weitere Förderbausteine werden schrittweise eingeführt.

Dazu gehört beispielsweise der geplante WPB-Bonus für bestimmte Einzelmaßnahmen an besonders energieineffizienten Gebäuden.

Deshalb wird die Förderlandschaft auch Ende 2026 und 2027 weiter in Bewegung bleiben.

Was bedeutet die neue Förderung unterm Strich?

Die neue Förderung lässt sich nicht einfach mit „besser“ oder „schlechter“ zusammenfassen.

Ein Haushalt mit geringerem Einkommen kann beim Heizungstausch künftig deutlich stärker unterstützt werden.

Andere Eigentümer profitieren möglicherweise weniger von bestimmten Boni als bisher.

Und bei Maßnahmen an der Gebäudehülle bleibt wiederum vieles grundsätzlich bestehen, während gleichzeitig neue Bonusmöglichkeiten vorbereitet werden.

Genau deshalb sollte heute nicht mehr mit alten Fördertabellen oder pauschalen Aussagen wie „Wärmepumpe gibt 70 Prozent“ gerechnet werden.

Unser Rat

Wer 2026 oder 2027 eine energetische Sanierung plant, sollte die Förderung nicht erst prüfen, wenn bereits alle Angebote unterschrieben sind.

Die neue Fördersystematik berücksichtigt stärker die persönliche Situation, die Art der Maßnahme und teilweise auch den energetischen Zustand des Gebäudes.

Deshalb sollte zuerst geklärt werden, was am Gebäude sinnvoll ist – und anschließend, welche Förderung genau zu dieser Maßnahme passt.

So wird aus der Frage „Wie viel Förderung bekomme ich?“ die wesentlich wichtigere Frage: Welche Sanierung ist für mein Gebäude sinnvoll und wie kann ich sie bestmöglich fördern lassen?